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Für die öffentliche Verwaltung.

Anwendungen, die Bürgerinnen und Bürger ohne Hürden benutzen können, und Werkzeuge, die der Verwaltung Lesearbeit abnehmen, ohne ihr die Entscheidung abzunehmen.

  • Für Kommunen, Landkreise, Landes- und Bundesbehörden und Vergabestellen
  • Entwickelt nach WCAG 2.1 AA, BITV 2.0 und EN 301 549
  • Pilot auf Ihrem eigenen Organisationsplan nach Absprache
Ergebnis der Demo für ein Musterschreiben, 25.09.2026, am öffentlichen Organisationsplan des Bundesverwaltungsamts Name, Anschrift und Aktenzeichen ersetzte der Server durch die Platzhalter [PERSON-1], [ADRESSE-1] und [AKTENZ-1]. Geprüft wurde gegen die 226 Einheiten des Organisationsplans des Bundesverwaltungsamts. Vorschlag: Referat B III 5 in Abteilung B, Referatsgruppe B III, Konfidenz 0,9, mit dem wörtlichen Beleg „Beihilfe, Dienstunfallfürsorge, Schadensersatz, Billigkeitsrichtlinie“. Alternative: Referatsgruppe B I. Die Entscheidung trifft ein Mensch.

226Einheiten im Organisationsplan des Bundesverwaltungsamts, Stand 01.04.2026

0,6Konfidenzschwelle: darunter kein Vorschlag, sondern „von Hand sichten“

5.919Positionen aus 36 Leistungsverzeichnissen ausgewertet

20,3 %davon mit Fabrikat, Hersteller oder Artikelnummer

Zuständigkeits-Check und Produktneutral; Auswertung der Leistungsverzeichnisse, Stand 02.09.2026

Anlässe aus dem Verwaltungsalltag.

  • Eine Anwendung für Bürgerinnen und Bürger soll barrierefrei sein und bleiben.

    Wir entwickeln Melde- und Kartenanwendungen, Antragsstrecken und Fachanwendungen nach WCAG 2.1 AA, BITV 2.0 und EN 301 549 und betreiben sie auf Wunsch weiter, damit die Barrierefreiheit auch nach dem dritten Update noch stimmt.

    Bürger- und Verwaltungsanwendungen
  • Der Posteingang landet zu oft im falschen Referat.

    Der Zuständigkeits-Check schlägt für jedes Anliegen das zuständige Referat oder die zuständige Behörde vor, mit dem wörtlichen Zitat aus Ihrem Organisations- oder Geschäftsverteilungsplan. Erkennbare personenbezogene Angaben ersetzt der Server vorher durch Platzhalter.

    Zuständigkeits-Check
  • Leistungsverzeichnisse sollen produktneutral sein.

    Produktneutral prüft jede Position auf Markennennungen und verdeckte Produktvorgaben und begründet jeden Befund mit der Fundstelle. Das Ergebnis eignet sich als Grundlage für den Vergabevermerk.

    Produktneutral
  • Die Unterlagen sollen vor der Veröffentlichung stimmen.

    Im Unterlagen-Check lesen wir die Vergabeunterlagen eines Verfahrens und listen Widersprüche mit Fundstelle: in der Fristenkette, bei fehlenden oder doppelt geforderten Anlagen, bei Produktvorgaben ohne Öffnung. In einem Verfahren, das wir für Sie prüfen, arbeiten wir für keinen Bieter.

    Ausschreibungssoftware und Dienstleistungen
  • Dokumente sollen schneller beim richtigen Vorgang sein.

    Wir automatisieren das Herauslesen, Zuordnen und Prüfen von Dokumenten, jeweils mit Fundstelle und mit einer Schwelle, unter der ein Mensch übernimmt.

    Dokumenten- und Prozessautomatisierung
  • Die Website braucht einen Relaunch, eine Anwendung einen Betreiber.

    Statische, barrierefreie Websites ohne Tracking-Cookies, Relaunch mit Weiterleitungen für alle alten Adressen. Betrieb in der EU mit Überwachung, Sicherung und Wiederherstellungsproben.

    Betrieb und Websites

Für Vergabestellen und Planungsbüros

Produktneutral

Prüft in zwei Stufen: zuerst auf direkte Markennennungen, dann auf verdeckte Vorgaben durch zu enge Spezifikationen. Das Ergebnis eignet sich als Grundlage für den Vergabevermerk.

produktneutral.de öffnen Beispiel-Report (PDF)

20,3 % jede fünfte Position

nennt ein Fabrikat, einen Hersteller oder eine Artikelnummer im Klartext, in unserer Auswertung von 36 Leistungsverzeichnissen mit 5.919 Positionen.

Eigene Auswertung, Stand 02.09.2026, positionsgewichtet; das typische Verzeichnis liegt darunter.

Beispiel-Report auf produktneutral.de zum Leistungsverzeichnis Heiztechnik, Analyse vom 27.08.2026. Von 357 Positionen sind 256 ohne Befund, 48 erhalten eine Warnung, 53 sind kritisch; Gesamtwert 60 von 100, eingestuft als stark herstellergebunden. Beispiel Position 2.1, kritisch: Neben dem Fabrikat Weishaupt nennt sie Heizleistung und Leistungszahl auf die Nachkommastelle genau, 40,2 Kilowatt und 4,6, sowie herstellereigene Systemkomponenten. Das schränkt den Kreis der anbietbaren Produkte faktisch auf ein einziges Fabrikat ein, trotz Gleichwertigkeitsklausel. Vorschlag: funktionale Mindestanforderungen an Heizleistung und Leistungszahl statt Werten auf die Nachkommastelle und keine herstellereigenen Zubehörbezeichnungen; Gleichwertigkeit über Mindestheizleistung, Mindest-Leistungszahl und natürliches Kältemittel, nachgewiesen per Herstellerdatenblatt nach EN 14511.
Das prüft Produktneutral

jede Position einzeln, auf Markennennungen und auf verdeckte Produktvorgaben, mit Wortlaut, Vorschlag und Kriterien für die Gleichwertigkeit

Das ist es nicht

keine Rechtsberatung und keine rechtliche Freigabe; ob die Kriterien angemessen sind, entscheiden Planung und Vergabestelle

Wie eine Zusammenarbeit beginnt.

  1. Gespräch

    Sie beschreiben den Anlass: welcher Ablauf, welche Nutzerinnen und Nutzer, welche Fristen. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können und was wir dafür von Ihnen brauchen.

  2. Probe am echten Material

    Wo es passt, zeigen wir das Ergebnis an Ihren eigenen Unterlagen, etwa am öffentlichen Organisationsplan Ihres Hauses oder an einem veröffentlichten Leistungsverzeichnis.

  3. Angebot im passenden Verfahren

    Die Beauftragung folgt Ihrem Vergaberecht. Unser Angebot beschreibt Umfang, Termine, Barrierefreiheit, Datenschutz und Betrieb.

  4. Bauen, prüfen, betreiben

    Sie sehen früh lauffähige Zwischenstände. Nach der Abnahme betreiben wir die Anwendung auf Wunsch weiter oder übergeben sie mit Dokumentation an Ihren Betrieb.

Gut zu wissen für die Vergabe.

Für Auftraggeber des Bundes gilt seit dem 01.07.2026 die abweichende Verwaltungsvorschrift für Start-ups (Bundesanzeiger, Amtlicher Teil, 18.06.2026 B4). Sie erleichtert es, innovative Lösungen junger Unternehmen zu beschaffen, unter anderem per Direktauftrag. Ob ein Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, prüft Ihre Vergabestelle; die Angaben zu unserem Unternehmen, die sie dafür braucht, geben wir Ihnen gern.

Welche Vertragsbedingungen wir zugrunde legen, steht unter Vertragsgrundlagen.

Nennen Sie uns den Anlass.

Ein Satz zum Ablauf, zu den Nutzerinnen und Nutzern und zur Frist genügt für den Anfang.