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Barrierefreie Websites.

Eine Website, die sich mit der Tastatur, bei starker Vergrößerung und mit Vorlesesoftware bedienen lässt, erreicht mehr Menschen. Mit einem kostenlosen Kurz-Check sehen Sie, wo Ihre Website heute steht. Danach beheben wir auf Wunsch die Befunde oder bauen eine neue, barrierefreie Website.

  • Maßstab: WCAG 2.1 AA und EN 301 549
  • Ohne Tracking-Cookies, deshalb ohne Einwilligungsbanner
  • Beim Relaunch bleiben alte Adressen erreichbar

Prüfprotokoll dieser WebsiteStand 28.09.2026
  • Automatische Prüfung (axe) 0 Verstöße 19 Seiten, 152 Läufe: 390 und 1440 Pixel, mit und ohne reduzierte Bewegung
  • Kontrast, gemessen am Bild mindestens 4,5 zu 1 28.714 Textflächen auf 19 Seiten, mit und ohne Bewegung, auch auf den Farbverläufen
  • Schmale Bildschirme 320 Pixel ohne Querscrollen auch bei 200 % Vergrößerung und erweiterten Textabständen
  • Tastatur alles erreichbar 19 Seiten: Sprunglink, Menü mit Escape, sichtbarer Fokus
  • Bewegung abschaltbar reduzierte Bewegung: Standbild; Knopf „Bewegung anhalten“ hält alles an, auch den Himmel der Startseite
Maßstab WCAG 2.1 AA; Einzelheiten in der Erklärung zur Barrierefreiheit

Wen das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz betrifft.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz, kurz BFSG. Es betrifft nicht jede Website. Gemeint sind vor allem Angebote, über die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Vertrag abschließen, etwa ein Onlineshop, eine Buchung oder ein Ticketverkauf.

In der Regel nicht betroffen

  • Websites, die nur informieren oder für Produkte und Leistungen werben
  • Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten
  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Auch wo das Gesetz nicht greift, verlangen manche Förderprogramme und Auftraggeber eine barrierefreie Umsetzung. Und eine Website, die sich gut vergrößern und mit der Tastatur bedienen lässt, ist für alle leichter zu benutzen.

Ausführlicher, mit Ausnahmen, Anforderungen und Aufsicht: unser Ratgeber Barrierefreiheits­stärkungsgesetz: Betrifft das meine Website?

Ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt, ist eine rechtliche Frage, die wir nicht verbindlich beantworten. Anwendungsbereich und Ausnahmen erklärt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Wir prüfen und bauen die Technik.

Was das Gesetz technisch verlangt

Seit
28. Juni 2025
Maßstab
EN 301 549; für Webinhalte sind das die Anforderungen der WCAG 2.1, Stufe AA
Angaben
Informationen zur Barrierefreiheit der angebotenen Dienstleistung, auf der Website auffindbar
Quelle
Häufige Fragen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Kostenlos anfangen: der Kurz-Check.

Der Kurz-Check zeigt Ihnen, wo Ihre Website heute Menschen aufhält. Mit der Befundliste können Sie entscheiden, wie es weitergeht: ein paar Korrekturen oder eine neue Website.

Ein automatischer Scan findet viele Barrieren, aber nicht alle. Deshalb ist der Kurz-Check eine erste Befundliste, kein Gutachten und kein Zertifikat. Eine förmliche Prüfung durch eine Prüfstelle, etwa den BITV-Test, ersetzt er nicht.

Bezahlt wird die Umsetzung

Die Befunde beheben Sie selbst oder Ihre Agentur, oder wir übernehmen das. Ist eine neue Website sinnvoller, bauen wir sie barrierefrei. Beides nach Angebot.

Kostenloser Einstieg

Barrierefreiheits-Kurz-Check

Wir scannen Ihre Startseite und ein, zwei wichtige Seiten und schicken Ihnen eine kurze Liste der Befunde.

Umfang
  • Die Startseite und ein, zwei Seiten, die Ihnen wichtig sind, etwa ein Formular oder eine Bestellung
  • Ein automatischer Scan nach WCAG 2.1 AA, dessen Ergebnisse wir durchsehen und ordnen
Sie erhalten
  • Eine kurze Befundliste: was wir gefunden haben, wo es steht und was es für Besucher bedeutet
  • Einen Hinweis, womit Sie am besten anfangen
Was es nicht ist
Kein Gutachten und kein Zertifikat, sondern eine erste Befundliste. Ein automatischer Scan findet nicht jede Barriere.
Wir brauchen
Die Adresse Ihrer Website und, wenn Sie möchten, die Seiten, die Ihnen besonders wichtig sind.
Kosten
Kostenlos. Bezahlt wird erst die Umsetzung, nach Angebot.
Kurz-Check anfragen, öffnet eine E-Mail

So läuft der Kurz-Check.

  1. Anfrage

    Sie schicken uns die Adresse Ihrer Website und sagen, welche Seiten Ihnen wichtig sind.

  2. Scan

    Wir scannen die Startseite und ein, zwei weitere Seiten und sehen die Ergebnisse durch.

  3. Befundliste

    Sie bekommen eine kurze Liste: was wir gefunden haben, wo es steht und womit Sie anfangen.

  4. Angebot

    Wenn Sie möchten, machen wir Ihnen ein Angebot, die Befunde zu beheben oder die Website neu zu bauen.

Wenn eine neue Website besser ist.

Manchmal ist ein Neuanfang einfacher als viele Einzelkorrekturen. Wir bauen Websites, die schnell laden, wenig Angriffsfläche bieten und ohne Einwilligungsbanner auskommen, weil sie keine Tracking-Cookies setzen.

Beim Relaunch

  • Bestandsaufnahme aller bisherigen Adressen, damit Links und Lesezeichen weiter funktionieren
  • Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA, mit Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Inhalte in einer Form, die Sie ohne Entwickler pflegen können
  • Betrieb in der EU, auf Wunsch mit einer selbst gehosteten Besuchsstatistik ohne Cookies

Arbeitsprobe: diese Website

Bedienung
Mit Tastatur, bei 320 Pixel Breite und 200 % Vergrößerung geprüft
Datenschutz
Keine Cookies, keine Besucherstatistik, keine Inhalte von fremden Servern
Daten
Die Zahlen aus Zuschlagsreif werden beim Erstellen der Seiten gelesen; Ihr Browser fragt keinen fremden Server
Barrierefreiheit
Ausgerichtet an WCAG 2.1 AA; der Stand steht in der Erklärung zur Barrierefreiheit
Bewegung
Lässt sich anhalten; mit der Einstellung „Bewegung reduzieren“ steht alles still

Zeigen Sie uns Ihre Website.

Die Adresse genügt. Die Befundliste ist kostenlos, ein Angebot bekommen Sie nur, wenn Sie eines möchten.